Charmante Balkonwohnung mit Küchen- und Badmöbelausstattung in Wien-Hietzing

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55,02 Fläche
€ 868,63 Kosten
Objektnummer302
Objekttypwohnung
Ort1130 Wien,Hietzing
Eckdaten
(Wohn-)Nutzfläche55,02 m²
Energieausweis
HWB-KlasseB
HWB43,22 kWh/m²a
F GEE-KlasseD
F GEE2.27
Gültig bis28. 05. 2029
Monatliche Kosten
Hauptmietzins€ 868,63
Nettomiete€ 660,24

Die Liegenschaft verfügt über keinen Aufzug. Die Wohnung befindet sich im 2. Stock.

 

Sie betreten die Wohnung durch einen geräumigen Vorraum, der als zentraler Verteiler zu allen weiteren Räumen dient.

Direkt an den Vorraum angrenzend befindet sich das Bad, ausgestattet mit modernen Sanitäranlagen, das für einen angenehmen Start in den Tag sorgt. Gegenüber dem Bad ist das WC angeordnet.

Die Küche ist ein separater Raum, der genügend Platz für die Zubereitung kulinarischer Köstlichkeiten bietet und mit zeitgemäßen Einbaumöbeln ausgestattet ist.

Das Wohnzimmer, das Herzstück der Wohnung, bietet ausreichend Raum für einen entspannten Wohn- und Essbereich und ermöglicht den Zugang zum Balkon. Dieser eröffnet einen wundervollen Blick ins Freie und lädt zum Verweilen in der wärmeren Jahreszeit ein.

Ein weiteres Zimmer bietet genügend Platz für einen ruhigen Schlaf- oder Arbeitsbereich, der individuell nach Ihren Wünschen gestaltet werden kann.

Insgesamt zeichnet sich die Wohnung durch eine optimale Nutzung des vorhandenen Raums aus und verspricht ein behagliches Wohngefühl.

 

Der Mietgegenstand ist in einem Gebäude gelegen, das auf Grund einer nach dem 8.5.1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist und an dem Wohnungseigentum begründet ist. Es ist damit der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs. 4 Z 3 MRG verwirklicht, das gegenständliche Mietverhältnis fällt daher in den sogenannten „Teilanwendungsbereich“ des Mietrechtsgesetzes (MRG).


Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.


Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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