Die nachfolgend aufgelisteten Gegenstände verbleiben grundsätzlich im Haus. Einige davon sind fix zur dauerhaften Nutzung bestimmt (entsprechend gekennzeichnet), andere nach Absprache verhandelbar.
Miele-Küchengeräte (Geschirrspüler, Kühlschrank, Ofen, Herd) – bleiben im Haus
Küchentisch – bleibt im Haus
Klavier sowie Teeküche im Esszimmer – bleiben im Haus
Bücherregal im Esszimmer – bleibt im Haus
Abstellraum unter der Treppe inkl. Regalsystem – bleibt im Haus
Einbauschrank unter der Treppe (Schuh- und Garderobenlösung) – bleibt im Haus
Fix installierte Badezimmermöbel – bleiben im Haus
Kleiderschränke im Haupt- und im kleinen Schlafzimmer – bleiben im Haus
Orangefarbener Sessel und ausziehbares Bett im kleinen Schlafzimmer – verhandelbar
Büroeinrichtung: Schreibtisch, rote Schränke und Ottoman – verhandelbar
Waschmaschine (Bosch) – bleibt im Haus
Fitnessgeräte – teilweise verhandelbar:
→ Rack inkl. Gewichte – bleiben im Haus
Alle Vorhänge in den Wohnräumen – bleiben im Haus
Ersatzmaterialien für Bodenbeläge (Parkett, Fliesen etc.) – bleiben im Keller
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.